Ausbildung und Arbeit
Jobcenter AlG II
Arbeitsagentur und Landratsamt Bad Kissingen
Erwerbsfähige Leistungsbezieher
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebenunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Gewährung von Hilfen für Bedürftige nach dem Rechtskreis des SGB (Sozialgesetzbuch) II. Außerdem:
- Arbeitsvermittlung
- Ausbildungsvermittlung
Sonstiges:
- Schweigepflicht
- zuständig für den Landkreis Bad Kissingen
Corona-Notfalltelefon
Aktuell können das Jobcenter in finanziellen Notfällen auch über die Notfall-Hotline 0971 7124 200 wie folgt erreichen:
Montag bis Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Arbeitsvermittlung, Arbeitslosengeld II
Montag bis Freitag, 8:00 - 18.00 Uhr telefonisch erreichbar.